Übrigens... gibt es einen Bezug zwischen dem Datenschutz und schwedischen Gardinen. Glauben Sie nicht? Dann erkläre ich es Ihnen. Der Datenschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung.Es ist offensichtlich, dass Leidtragende der Datenschutzrichtlinien vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Vereine sind. Diese müssen den Datenschutz genauso umsetzen und einhalten wie große Unternehmen. Mit dem Unterschied, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn weniger als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten. Nun könnte man meinen, der oder die Datenschutzbeauftragte muss dann auch die Arbeit machen und ist verantwortlich. Nein, ist er/sie nicht. Er/Sie passt nur auf, dass der Datenschutz angewendet wird. Verantwortlich ist immer der Unternehmer, Geschäftsführer, aber auch jeder einzelne Mitarbeiter. Auch in kleinen Unternehmen. Ausreden, wie: das habe ich nicht gewusst, hat mir keiner gesagt, bin ich nicht informiert worden, gelten da nicht. Wenn man seine Steuern nicht zahlt, kann man sich auch nicht rausreden mit: das habe ich nicht gewusst, hat mir keiner gesagt, bin ich nicht informiert worden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Hinterziehen Sie also weder Daten noch Steuern. Der Verstoß kann teuer werden oder sogar hinter schwedischen Gardinen enden. Verstehen Sie jetzt, warum es einen Bezug zwischen dem Datenschutz und schwedischen Gardinen gibt?
Christiane Harthun-Kollbaum (Datenschutzexpertin , Meyer Business)